16 Tage des Aktivismus - zum Tag gegen Gewalt an Frauen


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Tag 1

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〰️ 〰️ Tag 1 〰️ 〰️


Heute ist der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und der erste Tag der 16 days of activism.

Gewalt gegen Frauen findet tagtäglich statt, jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt durch einen Partner oder Expartner, jeden Tag versucht ein Mann seiner Frau oder Ex-Partnerin zu töten und jeden 3. Tag stirbt eine Frau durch die Hand des Partners oder Ex- Partners.

Es sind 126.349 Frauen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft.
Gewalt kommt in verschiedenen Formen vor.

Alle Formen können einzeln und gemeinsam auftreten, Mehrfachbetroffenheit ist eher Regel als Ausnahme.

Die Istanbul Konvention ist seit mehr als 5 Jahren in Deutschland ratifiziert, und hat die gleiche Wertigkeit wie das Grundgesetz.

Dennoch wird sie nicht konsequent umgesetzt. Es ist viel zu tun!

Gewalt gegen Frauen muss entschieden bekämpft werden, es ist ein Thema, was alle politischen Resorts betrifft, und eine klare Haltung braucht.

Die Studie des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) schätzt die Kosten geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU auf 366 Milliarden Euro pro Jahr.

Die gesellschaftlichen Folgekosten von häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen belaufen sich für Deutschland demnach auf ca. 54 Milliarden Euro pro Jahr, das ist die unglaubliche Summe von 148 Millionen Euro pro Tag.
Die hohen Kosten entstehen z.B. im Gesundheitssystem, bei Polizei und Justiz und durch Arbeitsausfall der Betroffenen.

Nur ein verschwindend geringer Teil der 54 Milliarden wird bisher für die staatliche Finanzierung von Unterstützungsangeboten, wie Fachberatungsstellen aufgewendet.

Quellen wie immer hier.


Tag 2

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Tag 2 〰️ 〰️ 〰️ 〰️


Partnerschaftsgewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder lebten, beispielsweise in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder intimen Beziehung. Zu Partnerschaftsgewalt zählen nicht nur Schläge. Körperliche Gewalt ist nur eine Facette eines komplexen Verhaltensmusters, das umfassend auf Macht und Kontrolle zielt. Betroffene sind häufig auch psychischer Gewalt wie Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen, sozialer Isolation oder wirtschaftlichem Druck durch den Täter oder die Täterin ausgesetzt.

Das neue, ab 2023 jährlich erscheinende Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes richtet seinen Fokus neben innerfamiliärer Gewalt auch auf das Ausmaß der Gewalt in Partnerschaften. Abgebildet wird nur das Hellfeld der polizeilich bekannten Fälle. Demnach wurden 2022 insgesamt 157.818 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt - darunter sind auch Männer. Doch in vier von fünf Fällen ist nach polizeilicher Kriminalstatistik eine Frau betroffen.

Die Dunkelziffer ist weit höher, da viele Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden. Um valide aktuelle Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen, aber auch - in Anbetracht steigender Opferzahlen bei Männern im Bereich Partnerschaftsgewalt - zur Gewaltbetroffenheit von Männern zu erhalten, hat eine repräsentative Befragung begonnen - unter Beteiligung des Bundesgleichstellungsministeriums. Erste Ergebnisse liegen 2025 vor.

Die Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen" aus dem Jahr 2014 belegt, dass auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten Opfer von Gewalt werden. Und sie endet nicht im Alter. Für ältere Frauen ist es häufig schwieriger, eine Gewaltbeziehung zu beenden und eine eigenständige Perspektive zu entwickeln. Besondere Gefährdungen entstehen, wenn misshandelte Frauen pflegebedürftig werden, umgekehrt verstärken sich Verantwortungsgefühle, wenn misshandelnde Männer auf Pflege angewiesen sind.

Physische und viele Formen psychischer Gewalt sind strafbar. Das Strafrecht macht keinen Unterschied, ob Taten in oder außerhalb einer Partnerschaft passieren.


Tag 3

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Tag 3 〰️ 〰️ 〰️ 〰️


Die wohl offensichtlichste Form von Gewalt ist die körperliche Gewalt.

Als körperliche oder physische Gewalt gelten alle Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit einer Person.

In einer deutschlandweiten repräsentativen Studie berichteten 37% aller befragten Frauen von Erfahrungen körperlicher Gewalt.
In 50,2% der Fälle wurde die körperliche Gewalt vom Partner (oder der Partnerin) ausgeübt, in 30,1% der Fälle von einer*m Familienangehörigen.

71% der Frauen, die von körperlicher Gewalt betroffen waren, gaben als Ort der Gewalt die eigene Wohnung an.
Demgegenüber wurden öffentliche Orte wie Straßen oder Parks mit 26% viel seltener als Tatorte genannt.

Beispiele sind: Haare ziehen, schlagen, boxen, treten, Verbrennungen, Verätzungen, Angriffe mit Messern, Waffen oder anderen Gegenständen. Körperliche Gewalt kann schwerste Verletzungen verursachen und zum Tode führen.

Laut Studie haben 55% der Opfer, zumeist Frauen, physische Verletzungen davongetragen, die Palette reicht von blauen Flecken, über Wunden, zu Knochenbrüchen, Gesichtsverletzungen und vielem mehr. Rund 1/3 der Opfer haben sich medizinisch behandeln lassen.
Frauen erfahren körperliche Übergriffe sehr häufig durch männliche Täter. In der Erhebung nannten 71% der betroffenen Frauen ausschließlich männliche und 19% sowohl männliche als auch weibliche Täter*innen.

Zu körperlicher Gewalt kann es auch in Situationen der Inanspruchnahme von Pflege und/oder Assistenz kommen.

Viele der betroffenen Frauen fühlen sich hilflos, schämen sich und haben Angst vor weiteren Übergriffen. Oft verheimlichen sie, dass sie physische Gewalt erfahren haben und versuchen die körperlichen Verletzungen zu verstecken. Manche suchen Ausreden für sichtbare Verletzungen oder verharmlosen die Tat.


Tag 4

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Tag 4 〰️ 〰️ 〰️ 〰️


Unter sexualisierter Gewalt wird jegliche Form von Gewalt verstanden, die sich in sexuellen Übergriffen ausdrückt. Der Begriff "sexualisierte" Gewalt macht deutlich, dass die sexuellen Handlungen als Mittel zur Ausübung von Macht und Gewalt, vorgenommen werden.

Sexualisierte Gewalt findet deshalb oft in Abhängigkeitsverhältnissen statt. Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung gehören deshalb zu den besonders gefährdeten Personengruppen.

Sexualisierte Gewalt ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre einer anderen Person gegen ihren Willen. Sie wird oft als Mittel zur Demütigung und Machtdemonstration angewandt.

Bundesweit kommt es jährlich zu etwa 12.000 bis 13.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung – und hinzu kommt ein nicht unerhebliches Dunkelfeld.

Zwei Drittel aller Vergewaltigungen finden, entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, zuhause, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz statt.

Nur wenige Täter üben sexualisierte Gewalt aufgrund einer psychischen Erkrankung aus.

Die Meisten planen ihre Handlungen gezielt und sind sich darüber bewusst, was sie tun.
Jede Frau und jedes Mädchen, kann sexualisierte Gewalt erleiden. Frauen mit Behinderung zählen besonders häufig zu den Betroffenen – insbesondere wenn sie in betreuten Einrichtungen leben.

Einige Täter nutzen den Umstand aus, dass Frauen mit Behinderungen auf die Hilfe und Pflege ihres Umfeldes angewiesen sind.

Sexualisierte Gewalt gegen erwachsene Frauen wird nicht nur in Form von Vergewaltigungen ausgeübt. Sie äußert sich auch durch sexuelle Belästigung, zum Beispiel in Form von:

• sexuellen Anspielungen, obszönen Worten oder Gesten

• aufdringlichen und unangenehmen Blicke

• Briefen oder elektronischen Nachrichten mit sexuellem Inhalt

• dem unerwünschten Zeigen oder Zusenden von Bildern oder Videos mit pornografischem Inhalt

• sexualisierten Berührungen

Vgl.: Hilfetelefon.de


Tag 5

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Tag 5 〰️ 〰️ 〰️ 〰️


Psychische Gewalt ist sehr schwer zu greifen, weil sie nach außen „unsichtbar“ ist.

Seelische, auf emotionaler Ebene ausgeübte Gewalt ist schwerer zu identifizieren als körperliche Misshandlungen. Sie ist selten Gegenstand von Forschung und öffentlicher Diskussion.

Das Spektrum ist jedoch sehr umfangreich, die Narben sind meist schwerer zu heilen als bei physischen Übergriffen.

Isolation und soziale Gewalt zielen darauf ab, die betroffene Person zu isolieren (z.B. durch ein Kontaktverbot zur Familie oder zu Freund/innen, etc.).

Drohungen, Nötigungen und Angstmachen sind häufige Formen von psychischer Gewalt. Auch die Androhung, Dritte zu verletzen (Verwandte, Haustiere, ...) wird eingesetzt, um bestimmte Ziele zu erreichen.

Durch Drohungen und Angstmachen „erübrigt“ sich oft die Anwendung von physischer Gewalt, da die Angst davor bereits einschüchternd wirkt.

Diese Strategien bedeuten vor allem für Frauen und Kinder ein Leben in Angst.

Beschimpfungen, Abwertungen und Diffamierungen dienen der Zerstörung des Selbstwertgefühls des Opfers und seiner/ihrer geistigen Gesundheit. Mit der Zeit wird der Glaube an den eigenen Wert, die Identität und die eigenen Empfindungen, an Rechte oder Wahlfreiheit, zerstört. Von dieser Gewaltform sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen.

• Zu dieser Form der Gewalt gehört z.B. das Lächerlich machen in der Öffentlichkeit durch beleidigende und abfällige Äußerungen.

Sehr häufig werden Behauptungen aufgestellt wie: die Frau sei verrückt oder psychisch krank, bilde sich etwas ein, sei selbstmordgefährdet, etc. Diese Äußerungen werden oft benutzt, um von den eigenen Taten abzulenken und die Frau „zum Problem zu machen“.

Belästigung und Terror, Stalking.

Von diesen Handlungen sind Frauen besonders betroffen.

Kinder erleben psych. Gewalt in Form von:

Ablehnung und Liebesentzug;
Missbrauch zur Befriedigung Bedürfnisse der Eltern, z.B. Kind soll Wünsche/Ideale der Eltern erfüllen od. als Partnerersatz herangezogen;
Erzeugen von Schuldgefühlen,Vernachlässigung.
Mobbing durch Gleichaltrige.

Vgl. Gewaltbericht '01


Tag 6

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Tag 6 〰️ 〰️ 〰️ 〰️


Finanzielle Gewalt bezeichnet einen Angriff auf finanzielle Autonomie.

Vorwiegend Frauen erleben, dass deren (Ex-)Partner sie in ihrer finanziellen Autonomie beschränkt, z.B. sie nicht über ein Konto verfügen können, mitunter nicht einmal wissen, wie die Einnahmen und Ausgaben im Haushalt sind.

Es ist dabei unerheblich, ob wie im „tradierten“ Modell der Mann ein höheres Einkommen hat oder die Frau. Finanzielle Gewalt kann in beiden Fällen geschehen. Auch die Konstellation, dass die Frau sämtlich Zahlungen leistet und der Mann die Weitergabe seines Einkommens bzw. eines Teils davon in die Haushaltskasse an Willfährigkeit der Frau zu knüpfen und, wenn sie nicht „spurt“ oder „nett“ genug ist, Zahlungen ausbleiben zu lassen, ist nicht selten.

Häufig geschieht dies, wenn die Frau für alle laufenden Zahlungen Vertragspartner ist und somit auch dafür geradestehen muss. Auch Aufnahme von Krediten und Anschaffung größerer Gegenstände wird immer wieder im Namen oder mit abgepresster Unterschrift der Frau geschieht.

In der Regel bleiben die Zahlungsverpflichtungen und Schulden auch nach der Trennung bei der Frau.

Es ist keine Seltenheit, dass Frauen noch Jahre nach der Trennung in Folge solcher Vorgänge den Schuldenberg abtragen.

Sowohl Frauen, die auf Unterhalt ihrer Partner angewiesen sind, als auch finanziell unabhängige Frauen können finanzielle Gewalt erleiden.

Es ist eine weitgehend unsichtbare Form von Gewalt. Diese kann allein oder gemeinsam mit allen anderen Formen auftreten und hat enorme Folgen, durch permanentes Abtragen-müssen von Schulden und daraus entstehende Folgekosten können immer wieder Frauen keinerlei Altersvorsorge treffen, geschweige denn Kapital aufbauen.

Das bedeutet, dass eine kaputte Waschmaschine schnell eine große Katastrophe ist, weil keine Mittel da sind, um Ersatz zu beschaffen.

Finanzielle Gewalt ist eine Form von Gewalt, die gesellschaftlich weitgehend akzeptiert ist. Denn Geld gilt noch immer als Männerdomäne. Selbst wenn die Frau mehr verdient.

Finanzielle Autonomie ist das Recht eines jeden Erwachsenen.


Tag 7

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Tag 7 〰️ 〰️ 〰️ 〰️


Strukturelle Gewalt umfasst gesellschaftliche, wirtschaftliche oder kulturelle Strukturen und Bedingungen, die Einzelpersonen oder Personengruppen benachteiligen.

Dazu zählen alle Formen von Diskriminierung, wie die ungleiche Verteilung von Einkommen und Ressourcen, Bildungschancen und Lebenserwartungen.

Manche Gruppen von Frauen erfahren aufgrund von Mehrfachdiskriminierung besonders viel strukturelle Gewalt.

Strukturelle Gewalt hindert Individuen daran, ihre Potenziale und Möglichkeiten voll zu entfalten.

Begrifflich wird sie von persönlicher oder direkter Gewalt, d.h. Gewalt, die von Person(en) direkt verübt wird, unterschieden.
Strukturelle Gewalt zieht nicht automatisch die Ausübung direkter Gewalt nach sich.

❗️Aber direkte Gewalt gegen Frauen ist immer eingebettet in gesellschaftliche und strukturelle Machtverhältnisse, die Frauen benachteiligen.❗️

Betroffene von direkter Gewalt bringen ihre Situation jedoch häufig nicht mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen und Diskriminierung in Verbindung.

Ungleiche Machtverhältnisse in einer Gesellschaft sind sehr häufig zum Nachteil von Frauen.

Frauen sind besonders stark von struktureller Gewalt betroffen und in ihren Entwicklungs- und Lebenschancen eingeschränkt. Ein Beispiel dafür ist. z.B. der Gender Pay Gap. Frauen in Deutschland verdienen im Durchschnitt 22% weniger als Männer.

🔴 Der Zusammenhang von direkter Gewalt mit struktureller Gewalt kann sich auch bei häuslicher Gewalt zeigen. So sind Frauen immer noch oft ökonomisch von Männern abhängig und verbleiben u.a. deswegen lange in einer Gewaltbeziehung.

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Tag 8

〰️ 〰️ 〰️ 〰️ Tag 8

Eine in der Fläche kaum bekannte Form der Gewalt, die täglich geschieht und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, ist die institutionelle Gewalt.

Institutionelle Gewalt ist selbst nicht sichtbar, sondern bezeichnet das Handeln von z.B. Akteuren der Einrichtungen, die im Rahmen des Familien- bzw. Kindschaftsrechts agieren. (z.B. Mitarbeitende der Jugendämter, Verfahrensbeistände, Sachverständige, Richter: innen, Mitarbeitende bei Trägern usw.)

Mehr als jeder zweite Fall vor Familiengerichten in sog. Kindschaftssachen hat einen Gewalthintergrund. Das Risko Gewalt zu erleben ist nach einer Trennung um das 5-fache erhöht, die Trennung ist die gefährlichste Zeit für Frauen. Wenn sie Mütter mit minderjährigen Kindern sind, umso mehr, da hier durch Umgangs- und Sorgerecht die üblichen Handlungsweisen kaum oder nicht möglich sind.

Der hohe Anteil von Gewalt in fam.-rechtl. Verfahren wird oft nicht oder zu wenig bei gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt. Zahlreiche Mütter und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, erleben nach der Trennung, dass sie trotz ihres Rechts auf Schutz vor Gewalt nicht vor fortgesetzter Gewalt geschützt werden.
Stattdessen werden sie Tätern über das Umgangsrecht weiterhin ausgeliefert.
Wenn durch Gewalt (gegen sich u./od. das Kind) traumatisierte Mütter aus Schutzgründen darum kämpfen, keine ausgedehnten Umgangsregelungen umsetzen zu müssen, laufen sie Gefahr, ihre Kinder an den Täter zu verlieren.

Sie erleben z.B. Victim Blaming (z.B. “Auswahlverschulden”), Gender Bias u. Mythen (z.B. „auf Rache sinnende Frau“), werden mit frauenfeindlichen unwissenschaftlichen Begrifflichkeiten unter Druck gesetzt u. es kommt zu Täter-Opfer-Umkehr: Plötzlich werden sie als Täterinnen dargestellt, die ihre Kinder gefährden würden: weil sie dem Vater das Recht auf Umgang nicht od. nicht in dem gewünschten Umfang “zugestehen“ – weil sie sich u. ihre Kinder vor dem Täter, neuen Übergriffen, dessen Zwangskontrolle (engl. coercive control) o.ä. schützen wollen. Mütter u. Kinder erleben damit eine sekundäre Viktimisierung.

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Links zum Thema findet ihr hier.

Darunter der

  • Podcast “Emotion”,

  • ein Film von Zeit Online und

  • das Radio Feature “Ihre Angst spielt hier keine Rolle”.

Tag 9

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Tag 9 〰️ 〰️ 〰️ 〰️

Dem Begriff Opfer kann man zwei differenzierte Bedeutungen zuschreiben.

Das „Opfer-bringen“ stellt eine freiwillige, meist aktive Entscheidung dar, die auch entsprechend belohnt wird. Sie ist dem privaten Bereich zugeordnet.

Das dem gesellschaftl. Bereich zugerechnete „Opfer-Sein“ bringt soziale Missverhältnisse zum Ausdruck, hat mit Fremdbestimmung, Hilflosigkeit und Ohnmacht zu tun, mit Passivität und Abhängigkeit.

Ein Opfer als solches kann eine definierbare Gruppe sein.

Auf europäischer Ebene legt die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU Mindeststandards für die Opfer von Straftaten fest.

Der Begriff „Opfer“ kann u.U. umgangssprachlich eher abwertend gemeint sein.

„Du Opfer“ hat sich als eine Bezeichnung für einen Versager etabliert. Dieses Versagen ist in aller Regel selbst verschuldet und beruht üblicherweise auf einen Mangel an Talent, Intelligenz, Wissen u.ä.
Damit unterscheidet sich die Verwendung des Begriffs „Opfer“ in der „Jugendsprache“ stark von dessen ursprünglicher Bedeutung. Denn normalerweise ist ein Opfer jemand, der ohne eigenes Verschulden in eine unerwünschte Situation mit negativen Folgen gerät.

Soweit zur Theorie.

Wir alle haben ein Bild im Kopf, wie ein Opfer von Gewalt, eines Unfalls oder auch eines Naturereignisses wohl aussieht, sich verhält. Das hat mit der Realität meist wenig gemein. Es gibt nicht DAS Verhalten eines Opfers, besser eines/r Betroffenen eines Ereignisses. Es ist nicht möglich aus dem Aussehen oder Verhalten von jemanden auf einen Blick zu schlussfolgern, ob der oder diejenige Schlimme erlebt hat und schon gar nicht was.

Unser aller Bild eines/r Betroffenen muss hinterfragt werden, es gibt unzählige Faktoren, die Verhalten beeinflussen. Manches von außen laienhaft betrachtet, paradox erscheinendes Verhalten ist aus Trauma-psychologischer Sicht eine Glaubwürdigkeitszeichen.

Hier ist noch viel zu tun, denn Betroffene brauchen fachlich korrekte Unterstützung und keine lapidaren Bewertungen.

Der Schutz von betroffenen Personen muss die Richtschnur sein, für Justiz, Schutzkonzepte und auch für eine Täterarbeit.

Tag 10

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Tag 10 〰️ 〰️ 〰️ 〰️

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland laut Polizeilicher Kriminalstatistik rund 240.000 Opfer von häuslicher Gewalt registriert, davon waren über 170.000 Opfer weiblich.

Sowohl bei der Partnerschaftsgewalt als auch bei der innerfamiliären Gewalt sind die Opfer meist Frauen und Mädchen. Bei den Statistiken des BKA werden jedoch lediglich die polizeilich registrierten, also die bekannten Fälle von Partnerschaftsgewalt, berücksichtigt. Es wird von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen.

In Deutschland ist „Femizid“ kein Straftatbestand und sogenannte Trennungstötungen werden meist als Totschlag anstelle von Mord geahndet. Somit wird suggeriert, dass die Tötung einer Frau durch ihren Ex-Partner kein niedriger Beweggrund sei.

18,3 % aller in der PKS erfassten Opfer sind Opfer von Gewalt in Partnerschaften (143.604). 56.825 Opfer (39,6%) sind Partner aus ehemaligen Partnerschaften.
Die Hälfte (50 %) der von den im Jahr 2021 erfassten Opfer von vollendeten und versuchten Delikten der Partnerschaftsgewalt (143.604 Opfer) lebte im gemeinsamen Haushalt mit der tatverdächtigen Person (71.864 Opfer).

Deliktsstruktur bei den Fällen von Gewalt in Partnerschaften:
59,6 % vorsätzliche einfache Körperverletzung
• 24,2 % Bedrohung, Stalking, Nötigung
• 12,2 % gefährliche Körperverletzung
• 2,5 % Vergewaltigung, sex. Nötigung, sex. Übergriffe
• 0,3 % Mord und Totschlag
• 1,3 % andere Delikte

Die kriminalstatistische Auswertung der Daten zur Partnerschaftsgewalt zeigt auf, dass die Gewalt in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften in Deutschland in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Die Betrachtung der erfassten Opferzahl in den letzten fünf Jahren zeigt einen Anstieg insgesamt um 3,4 %.

Die Verurteilungsquote bei sex. Gewalt ist ab dem Jahr 2000 von durchschnittlich 20% auf 13% gefallen.

Seit ca. 8 Jahren ist strafrechtlich das öffentliche Interesse bei Häuslicher Gewalt erloschen, es ist nicht klar, wie sich das auf Verurteilungszahlen auswirkt, die insgesamt gesunken und auf dem niedrigsten Stand seit 25 Jahren sind.

Tag 11

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Tag 11 〰️ 〰️ 〰️ 〰️

Wir haben in den letzten 10 Tagen über Gewalt und die Betroffenen gepostet, nun wird es Zeit über Täter zu sprechen.

Juristisch betrachtet, ist ohne eine strafrechtliche Bewertung jemand ein Tatverdächtiger oder mutmaßlicher Täter.

Wir bleiben hier bei der umgangssprachlichen Bedeutung: ein Täter ist jemand, der eine Tat ausgeführt hat oder etwas getan hat.

Wir schauen uns im Post Täter im Kontext von häuslicher und Nachtrennungsgewalt an.

Grundsätzlich hat jemand der eine Form von Gewalt ausübt, das Bedürfnis Macht und Kontrolle zu haben.

Gleichzeitig fehlt es einer Täterperson an gewaltfreien Handlungsalternativen im Verhaltensrepertoire.

Darüber hinaus begünstigt gerade im Kontext Gewalt gegen Frauen unsere gesellschaftliche Struktur, wie auch Rollenbilder und Narrative, die wir alle im Kopf haben, solches Verhalten. Die allermeisten Täter meinen moralisch richtig zu handeln.

Die meisten Täter von Häuslicher Gewalt sind Männer, aber natürlich werden auch Männer Opfer von Gewalt, oft durch andere Männer.

Hier zeigt sich, wie stark hier Rollenbilder wirken.
Die Taten an sich sind vielfältig, es ist nicht immer Prügel. Jemanden stets mit unzähligen Schriftsätzen und Anträgen zu überziehen u. unter Druck zu setzen, ist Gewalt. Stalking ist häufiges Phänomen, ebenso Beleidigungen bei Kindesübergaben, sämtlichen Fachkräfte mit Mails überschütten, etc.

Es fehlt in Deutschland ein spezieller Straftatbestand für solche Handlungen, die einzeln nicht die Schwelle der Strafbarkeit überschreiten, in Summe aber sehr wohl zu bestrafen wären.

Das braucht neben den gesetzlichen Vorgaben, Ressourcen und wissenschaftl. evidentes Fachwissen in allen Institutionen. Das beste Gesetz nutzt nichts, wenn die Rechtsanwender: innen damit nicht umgehen können, weil es an Wissen und Ressourcen mangelt. Dazu gehört auch das Wissen, um Macht- und Kontrollmechanismen, Gender BIAS, Narrative u.v.m. Ebenso eine gute Fehlerkultur - schief gelaufene Fälle bieten zumindest Raum zum Lernen.

Dahin müssen wir als Gesellschaft kommen, wenn wir ernsthaft Gewalt entgegentreten wollen.

Tag 12

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Tag 12 〰️ 〰️ 〰️ 〰️

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.

Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter.

Es trat am 1. August 2014 in Kraft. Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 ratifiziert. Mit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 ist die Konvention geltendes Recht in Deutschland, vor dessen Hintergrund die deutschen Gesetze ausgelegt werden müssen.

Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Im Fokus steht geschlechtsspezifische Gewalt. Darunter wird jede Form von Gewalt verstanden, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf häuslicher Gewalt. Deshalb können die Vertragsstaaten Opfer (häusl. Gew.) jeglichen Geschlechts in den Schutzbereich der Konvention mit einbeziehen.

Die Vertragsstaaten sind im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet:

Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, Einsatz ausgebildeter Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern.
• Wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten.
Sofortschutz durch Kontakt- und Näherungsverbote.
• Ausdehnung der Maßnahmen auch in Asylverfahren, eigenständige Aufenthaltstitel für Gewaltopfer.
• Die Vertragsstaaten sind dazu verpflichtet, die widerstreitenden Interessen zwischen Opferschutz und Freiheitsrechten gewalttätiger Personen sorgfältig abzuwägen (opferzentrierter Sorgfaltsmaßstab).

Tag 13

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Tag 13 〰️ 〰️ 〰️ 〰️

Täterarbeit ist psychosoziale Arbeit mit gewalttätigen und potenziell gewalttätigen Menschen im Sinne einer Verhaltensänderung – zur Prävention und zum Schutz potenzieller Tatopfer.

Ziel ist, erneute Gewaltausübungen zu verhindern, um so geschädigte Personen zu schützen sowie häusliche Gewalt und Stalking präventiv zu bekämpfen.

Wie wir in vergangenen Posts dargestellt haben, sind die weit überwiegende Anzahl von Tätern männlichen Geschlechts, weshalb hier u.a. die BAG-Täterarbeit den Begriff ohne Stern verwendet. Die Verwendung der Endung „Innen“, so wichtig sie in der sprachlichen Inklusion von Personen außerhalb heteronormativer binärer Geschlechterrollen ist, hätte sie hier zur Folge, dass ein maskulinistisch-ideologischer Mythos bedient würde und die zumeist weiblichen Opfer von Gewalt in Teilen unsichtbar machen würde und es sprachlich schiene, als wären die geschlechtliche Verteilung unter den Tätern ausgeglichen.

Wie wir der polizeilichen Kriminalstatistik entnehmen können, ist dem nicht so.

Eine nachhaltige Bekämpfung von häusl. Gewalt kann nur gelingen, wenn gewaltausübende Menschen in Interventionsansätzen mitberücksichtigt werden. Wenn gewaltausübende Menschen lernen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und gewaltfreie Konfliktbearbeitungsstrategien anzuwenden, kann häusl. Gewalt beendet und weiterer Gewalt vorgebeugt werden.

Außerdem wird Kindern ein Aufwachsen in gewaltfreien Familiensystemen ermöglicht und die Weitergabe des gewaltvollen Verhaltens an die mitbetroffenen Kinder verhindert.

Allerdings kann die Täterarbeit nicht als Allheilmittel fehlinterpretiert werden.

Es braucht für die nachhaltige Bekämpfung von Gewalt einen Wandel in unseren Strukturen, die der Nährboden für Gewalt sind.

Es ist enorm wichtig Entstehungszusammenhänge zu betrachten und es darf nicht der Trugschluss entstehen, dass soziale Probleme allein durch ein Strafverfahren gelöst werden können.

Z.B. kritisiert Grevio zurecht, das Fehlen eines spezifischen Straftatbestandes für Verläufe von häuslicher Gewalt, die keineswegs mit der Trennung beendet ist.

Tag 14

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Tag 14 〰️ 〰️ 〰️ 〰️

Es immer wieder in der Diskussion, wann eigentlich Kinder auch als Opfer von interfamilärer Gewalt sind.

Die Studienlage und die Haltung entsprechender Organisationen sind klar. Denn auch dann, wenn Kinder „nur“ im Haushalt leben, wo es zu mindestens einer Form von Gewalt kommt, sind sie mitbetroffen. Selbst dann, wenn sie nicht sehen, wie die Mutter geschlagen wird, nicht live hören, wie die Mutter abgewertet und beschimpft wird. Es ist bizarr zu meinen, dass Kinder dann nicht betroffen sind.

Um zu verstehen, dass Kinder auch dann mitbetroffen sind, braucht es keine Studien, Statements von Organisationen und Berichte von Betroffenen. Es reicht gesunder Menschenverstand, Einfühlungsvermögen und Empathie.

Wenn eine Elternbeziehung nicht auf Augenhöhe gestaltet ist, z.B. die Mutter zusammenzuckt, wenn sie nur die Schritte des Vaters hört, od. innerlich aufatmet, wenn er geht, ist das Kind mitbetroffen. Wie wird es wohl einer Mutter gehen, wenn sie immer wieder abgewertet wird? Stabil, selbstbewusst und fröhlich? Wohl kaum. Destabilisiert, belastet, voller Sorgen, wütend, traurig, ist näher an der Realität.

Gewalt ist i.d.R. nicht plötzlich da und hört auch nicht plötzlich für immer auf. Gewalt entwickelt sich meist schleichend.

Stellen wir uns einen Frosch vor, der im Kochtopf sitzt. Nach und nach wird das Wasser wärmer. Frosch nimmt eine Veränderung wahr. Anfangs ist es irritierend, der Frosch weiß nicht recht, ist es jetzt wirklich wärmer im Topf oder trügt mein Gefühl? Aber irgendwann ist es unverkennbar heiß und fühlt bedrohlich an, dann heißt es - verbrennen oder es wagen rauszuspringen.

Dieser Moment ist für viele Frauen der Moment, wo sie Kraft und Mut zusammennehmen u. mit ihren Kindern aus dem Topf springen. Was dann passiert ist ungewiss. Sie wissen sie nicht, landen sie in Sicherheit oder landen sie in der heißen Pfanne.

Spätestens am Punkt, wo die Mutter eine Veränderung wahrnimmt, wie der Frosch im Topf, sind die Kinder mitbetroffen. Je heißer das Wasser, umso mehr.
Kinder sind IMMER mitbetroffen bei Gewalt, der Grad der Ausprägung variiert.

Tag 15

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Tag 15 〰️ 〰️ 〰️ 〰️

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, @canselkiziltepe den Berliner Landesaktionsplan (LAP) zur Umsetzung der Istanbul Konvention, beschlossen.

Der Landesaktionsplan wurde in einem ressortübergreifenden Prozess unter Federführung der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung und unter Einbeziehung der Bezirke und der Zivilgesellschaft erarbeitet.

Das Strategiepapier umfasst über 130 Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern wie beispielsweise der Prävention, dem Schutz und der Unterstützung für Betroffene, der Strafverfolgung, aber auch zu Migration und Asyl sowie Daten und Forschung.

Ein Meilenstein, denn nur wenige Bundesländer haben einen beschlossenen LAP.

Berlin ist die Stadt der Frauen und schon deshalb ist es eine Verpflichtung, die wir ernst nehmen. Natürlich ist noch viel zu tun und der LAP muss mit Leben gefüllt werden.

Im neuen Jahr folgen die nächsten Schritte, die Kampagne: „Das ist Gewalt“ ist am 25.11.2023 gestartet, Aufklärung ist ein wichtiger Baustein.

Gewalt gegen Frauen muss aus dem privaten Raum in das Licht der Öffentlichkeit gebracht werden. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Diskurs und eine gesamtgesellschaftliche Haltung, die sich klar gegen Gewalt positioniert.

Gewalt gegen Frauen ist kein Problem der anderen, sondern geht uns alle an.

Deshalb ist es gut, dass wir in Berlin nun konkret werden und mit dem LAP 130 Maßnahmen in 5 Handlungsfeldern benannt haben.

Der Landesaktionsplan beruht auf einem differenzierten geschlechtsbewussten Verständnis
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und stellt die Menschenrechte und die Sicherheit der von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern in den Mittelpunkt.

Er nimmt eine intersektionale Perspektive ein und betont die Bedeutung eines diskriminierungsfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz und Unterstützung.

Tag 16

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Tag 16 〰️ 〰️ 〰️ 〰️

Heute ist der internationale Tag der Menschenrechte und traditionell der letzte Tag der 16 days of activism.

Und auch unsere Themenserie endet heute.

Das meiste Feedback hat das Thema #institutionelleGewalt hervorgerufen, wo es auch auf Landesebene viel zu verbessern gibt und was in der Fläche kaum bekannt ist.

Gewalt hat viele Spielarten, einige haben wir Euch nähergebracht, die Liste ist allerdings nicht abgeschlossen, z.B. Zwangsverheiratungen, Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution, Menschenhandel gehören ganz klar dazu.

Es gab in diesem Jahr deutlich mehr mediale Berichterstattung zu finden und im politischen Diskurs wissen die allermeisten inzwischen, was die Istanbul Konvention ist. Auch die Vernetzung unter den Organisationen wird immer besser.

Trotzdem sind die Zahlen enorm hoch und das Dunkelfeld kommt noch dazu.

Wir hatten in den letzten Wochen einige Veranstaltungen, in denen das Thema Gewalt gegen Frauen im Vordergrund stand. Herzlichen Dank nochmal Euch für den Austausch!

Für mich als frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin bleibt das Thema weit oben auf der Prioritätenliste.

Der Backlash ist für uns alle spürbar - es braucht Haltung und Engagement, um den Herausforderungen, die auf uns alle im Jahr 2024 warten, etwas entgegen setzen zu können.

Ich mache transparente Politik und eine Politik, die nah an Euch und Euren Themen ist.

Auch 2024 werden wir wieder verschiedene Veranstaltungen haben.

Am 22.3.2024, passend zum Frauenmonat, findet unsere Veranstaltung zum Thema Gewalt gegen Frauen statt, das Spätstück wird seine Fortsetzung finden und wir planen weitere Termine zu meinen anderen Themen.

Seid gespannt und habt meine Instagram-Seite im Blick! Und ein Blick in den Link in der Bio lohnt auch, dort findet Ihr verschiedene weiterführende Links und natürlich auch Anmeldelinks zu unseren Veranstaltungen.

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Meine Rede heute im Plenum

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Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen